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Masterstudiengang Medienrecht (LL.M.)

Anbieter:
Mainzer Medieninstitut in Koop. mit Johannes Gutenberg-Universität Mainz
Typ:
berufsbegleitend
Abschluss:
Master of Laws (LL.M.)
Dauer:
2 Semester
Studienort(e):
Mainz, Rheinland-Pfalz, Deutschland
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Das Programm

Der Masterstudiengang Medienrecht baut auf der allgemeinen juristischen Ausbildung auf und vermittelt vertiefte Kenntnisse auf dem Spezialgebiet des Medienrechts im weitesten Sinne.

Das Studium beinhaltet neben den Grundlagen in den wichtigsten Bereichen des Medienrechts auch Einblicke in Randbereiche und behält den Praxisbezug immer im Auge. Dabei werden auch kommunikations- und politikwissenschaftliche sowie journalistische und publizistische Aspekte in den Studiengang integriert. Der Zweck des Studienganges bestimmt dessen Aufbau. Die Unterteilung in Pflicht- und Wahlpflichtkurse garantiert eine umfassende Ausbildung und ermöglicht daneben individuelle Schwerpunktsetzung.

Nach erfolgreich absolviertem Studium wird der akademische Grad eines "Master of Laws" (LL.M.) verliehen.
Univ.-Professor Dr. Matthias Cornils
Direktor des Mainzer Medieninstituts
Master Master of Laws (LL.M.), Masterstudiengang Medienrecht (LL.M.) - Berufsfeld / Zielpublikum

Berufsfeld / Zielpublikum

Der Masterstudiengang Medienrecht beginnt jeweils zum Wintersemester. In zwei Präsenzsemestern müssen alle Pflichtkurse, eine bestimmte Anzahl an Wahlkursen sowie ein Seminar belegt und bestanden werden. Im Anschluss daran wird eine Masterarbeit geschrieben. Es besteht die Möglichkeit, die Studiendauer flexibel zu verlängern und die Kurse auch in drei oder vier Semestern abzuleisten. Dies erlaubt es insbesondere Berufstätigen und Referendaren, den Masterstudiengang auch begleitend neben einer anderen Tätigkeit zu absolvieren.

Die Lehrveranstaltungen werden zum größten Teil in Blockveranstaltungen abgehalten und finden hauptsächlich freitags und samstags, teilweise auch donnerstags (nachmittags/abends, nur Wahlkurse) statt. Jede Lehrveranstaltung endet mit einer Prüfung. Am Ende ist eine eigenständige wissenschaftliche Masterarbeit zu schreiben, die in die Endnote eingeht (Bearbeitungszeit: drei Monate).

Zusätzlich zu dem Fachanwaltslehrgang für Urheber- und Medienrecht, in dem alle nach § 14 j FAO erforderlichen theoretischen Kenntnisse vermittelt werden, wird ab dem Studienjahr 2015/16 der Fachanwaltslehrgang für Informationstechnologierecht angeboten, der alle nach § 14 k FAO erforderlichen Themenbereiche umfasst.
Master Master of Laws (LL.M.), Masterstudiengang Medienrecht (LL.M.) - Schwerpunkte / Curriculum

Schwerpunkte / Curriculum

Studieninhalte:

Pflichtmodule:
  • Medienrecht I - Grundlagen:
    • Grundlagen
    • Recht der Unterhaltungs- und Kulturveranstaltungen
    • Recht der deutschen und europäischen Kulturförderung
    • Recht der Wort- und Bildberichterstattung
  • Medienrecht 2 - Recht der elektronischen Medien:
    • Rundfunkrecht
    • Telemedien, Internetrecht
    • Telekommunikationsrecht
    • Wettbewerbs- und Werberecht
  • Urheberrecht und Titelschutz:
    • Urheberrecht
    • Verlagsrecht einschließlich Musikverlagsrecht
    • Film- und Fernsehvertragsrecht
    • Titelschutz und Markenrecht
Wahlmodule:
  • Europäisches Medienrecht
  • Internationales Medienrecht
  • Medienarbeitsrecht
  • Medienstraf- und ordnungswidrigkeitenrecht
  • Technische Grundlagen
  • Einführung in den Journalismus
  • Medienpolitik
  • Medienökonomie
  • Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Presse- und Rundfunkrecht
  • Vertiefung und aktuelle Rechtsprechung: Urheber-, Wettbewerbs- und Kartellrecht
  • IT-Vertragsrecht
  • Recht des elektronischen Geschäftsverkehrs
  • Vergaberecht
  • Datenschutz
  • Immaterialgüterrecht
  • Internationales Privatrecht
  • Strafrecht im Bereich der Informationstechnologien
Seminare und weitere vertiefende Kurse:
zu verschiedenen Bereichen des Medienrechts (z.B. Medienverfassungsrecht, Einführung in das Medienrecht anderer Länder, Konvergenz der Medien, Jugendmedienschutz usw.)

Aufnahme und Zugangsvoraussetzungen

Studiengebühren:
Die Studiengebühr wird in drei Raten erhoben. Zu Beginn der ersten beiden Semester sind jeweils 1.900 Euro zu entrichten, zu Beginn des dritten Semesters bzw. mit der Zulassung zur Masterarbeit werden 950 Euro fällig. Hierin sind bereits alle Prüfungsgebühren enthalten. Für jedes weitere Verlängerungssemester wird ebenfalls nur noch eine ermäßigte Gebühr von 950 Euro erhoben.
Hinzu kommt jeweils der von der Universität erhobene Semesterbeitrag.

Bewerbung:
Der Masterstudiengang beginnt jeweils zum Wintersemester.

Zulassungsvoraussetzungen:
  • Erstes Juristisches Staatsexamen oder eine gleichwertige berufsqualifizierende Abschlussprüfung eines rechtswissenschaftlichen Studiengangs mit einer mindestens vierjährigen Regelstudienzeit und
  • mindestens ein halbes Jahr Berufserfahrung auf juristischem Gebiet oder im Medienbereich oder Aufnahme des juristischen Vorbereitungsdienstes.
  • Im Einzelfall können auch geeignete Bewerberinnen und Bewerber mit Studienabschlüssen anderer Fächer sowie einschlägiger beruflicher Erfahrung zugelassen werden. Über die Zulassung entscheidet der Vorsitzende des Prüfungsausschusses.
Die Zahl der Studienplätze ist beschränkt. Die Auswahl der Kandidaten erfolgt nach Kriterien der fachlichen Qualifikation und Eignung.

Kooperationsprogramm

Der Studiengang wird von der Johannes Gutenberg-Universität Mainz in Kooperation mit dem Mainzer Medieninstitut veranstaltet. Den Mastergrad verleiht der Fachbereich Rechts- und Wirtschaftswissenschaften der Universität. Das Mainzer Medieninstitut ist für die Organisation verantwortlich.
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         Masterstudiengang Medienrecht (LL.M.)

Hier können Sie kostenloses Informationsmaterial zu diesem Studiengang direkt vom Bildungsanbieter Mainzer Medieninstitut in Koop. mit Johannes Gutenberg-Universität Mainz anfordern. Die angegebenen Daten werden ausschließlich an diesen Bildungsanbieter übermittelt und selbstverständlich nicht an Dritte weiter gegeben.

Ich bitte um:
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Der Anbieter

Bei den rechtlichen Fragen des Rundfunks nimmt Rheinland-Pfalz aufgrund des Vorsitzes des Ministerpräsidenten in der Rundfunkkommission der Länder und der Ansässigkeit zweier Rundfunkjustitiariate (ZDF und SWR) in Mainz eine Schlüsselrolle ein.

Zudem verfügt die Johannes Gutenberg-Universität Mainz mit einem viel beachteten Fachbereich Publizistik und einem Journalistischen Seminar mit anspruchsvollem Aufbaustudiengang über eine fundierte Medienkompetenz. Hinzu kommen die Einrichtungen am Medienstandort Ludwigshafen.

Das Mainzer Medieninstitut will den Einfluss, der durch diese Ansammlung von Kompetenzen bei der Gestaltung der deutschen und auch der europäischen Rundfunkordnung ausgeht, in rechtswissenschaftlicher Hinsicht außenwirksam manifestieren und verstärken. Das Mainzer Medieninstitut versteht sich als Meinungsforum, Mittler und Sprachrohr.

Studieren in Mainz

Mainz, als Wirkungsstätte Gutenbergs, ist nicht nur die Stadt der Buchdruckerkunst geblieben, sondern hat sich zu einem der bedeutendsten Medienstandorte entwickelt. So ist hier mit dem ZDF der größte europäische Fernsehveranstalter und mit dem SWR darüber hinaus eine der wichtigsten ARD-Anstalten beheimatet.

Auch die neuen Medien schätzen den Standort Rheinland-Pfalz und seine Hauptstadt. Bei den rechtlichen Fragen des Rundfunks nimmt Rheinland-Pfalz aufgrund des Vorsitzes des Ministerpräsidenten in der Rundfunkkommission der Länder eine Schlüsselrolle ein.
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