Steuerwissenschaften (Taxation)

Anbieter:
Universität Osnabrück
Ort, Bundesland, Land:
Osnabrück, Niedersachsen, Deutschland
Typ:
Berufsbegleitend
Abschluss:
LL.M.
Dauer:
2 Semester
Abschluss:
LL.M.
Dauer:
4 Semester
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Das Programm

Der postgraduale Masterstudiengang Steuerwissenschaften (Taxation) vermittelt umfassende Kenntnisse im Steuerrecht. Thematisch konzentriert er sich auf das deutsche Steuerrecht, bezieht aber auch internationale Aspekte der Besteuerung sowie die betriebswirtschaftliche Steuerlehre mit ein.

Steuerrecht ist eine Materie von hoher Komplexität und Dynamik. Die Gesetzgebung ändert sich fortwährend; Rechtsprechung und Verwaltung reagieren auf die immer neuen Verhältnisse mit hoher Produktivität. Kurzum, das Steuerrecht ist ein Gebiet, in dem sich nur wenige zurechtfinden.

In der regulären Universitätsausbildung kommt das Steuerrecht allerdings regelmäßig zu kurz. Um diese Lücke zu schließen, hat der Fachbereich Rechtswissenschaften der Universität Osnabrück im Jahre 1992 als weltweit erste Fakultät einen postgradualen Studiengang im Steuerrecht eingerichtet. Inzwischen ist der postgraduale Studiengang Steuerrecht zum Begriff für eine profunde akademische Weiterqualifikation geworden.

Dieser Erfolg ist uns ein Ansporn, auch in Zukunft eine ausgezeichnete universitäre Ausbildung im Steuerrecht anzubieten, die wissenschaftlichen Anspruch mit intensivem Praxisbezug verbindet.

Der Masterstudiengang Steuerwissenschaften (Taxation) dient der spezialisierten universitären Ausbildung für alle steuerrechtlich geprägten Berufe wie Steuerberaterin/Steuerberater, Fachanwältin/Fachanwalt für Steuerrecht, höherer Dienst in der Finanzverwaltung, Finanzrichterin/Finanzrichter, Mitarbeiterin/Mitarbeiter in der Steuerabteilung von Unternehmen oder Verbänden.

Prof. Dr. Heike Jochum, Mag. rer. publ.
Direktorin des Instituts für Finanz- und Steuerrecht

Berufsfeld / Zielpublikum

Der zweisemestrige Masterstudiengang richtet sich an junge Juristinnen / Juristen und Wirtschaftswissenschaftlerinnen / Wirtschaftswissenschaftler, die nach Abschluss ihres Hochschulstudiums eine Spezialisierung im nationalen und europäischen sowie im internationalen Steuerrecht anstreben. Das Programm wendet sich aber auch an junge Berufsangehörige, die bereits erste Erfahrungen in der Praxis gesammelt haben und durch eine qualifizierte Zusatzausbildung ihre Karrierechancen erweitern möchten.

Der viersemestrige Masterstudiengang ist ideal für junge Juristinnen / Juristen und Wirtschaftswissenschaftlerinnen / Wirtschaftswissenschaftler, die sich ohne Vorkenntnisse für den Bereich Tax bzw. Steuerberatung interessieren, und nun ihre Chance nutzen möchten, sich neue Tätigkeitsfelder zu erschließen. Ebenso sind Absolventinnen und Absolventen juristischer oder wirtschaftswissenschaftlicher Studiengänge angesprochen, die nach ihrem dreijährigen Bachelorstudiengang eine Weiterqualifikation zum Master anstreben, um ihre Berufschancen zu verbessern.

Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs sind tätig bei Beratungsgesellschaften und Steuerberatungskanzleien, in großen mittelständischen Wirtschaftsunternehmen, in der Finanzverwaltung und an den Finanzgerichten. Auch Verbände, steuerliche Fachverlage und internationale Organisationen sind Betätigungsfelder.

Schwerpunkte / Curriculum

Der Masterstudiengang Steuerwissenschaften (Taxation) ist aus aufeinander abgestimmten Modulen aufgebaut.

Module im zweisemestrigen Masterstudiengang
Wintersemester

  • Modul Einkommensteuer (6 SWS)
  • Modul Allgemeines Steuerrecht und Steuerstrafrecht (5 SWS)
  • Modul Bilanzrecht, Buchführung u. Jahresabschluss
    und betriebswirtschaftliche Steuerplanung (6 SWS)
  • Modul Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht
    einschl. der besonderen Verbrauchsteuern und Zölle (3 SWS)
  • Modul Internationales Steuerrecht (2 SWS)
Sommersemester

  • Modul Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht (4 SWS)
  • Modul Umstrukturierungen (4 SWS)
  • Modul Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht einschl. Unternehmensnachfolge (2 SWS)
  • Modul Fächerübergreifende Fallgestaltungen (1SWS)
(SWS = Semesterwochenstunde)
Im Anschluss an das Sommersemester ist eine Masterarbeit anzufertigen.

Module im vier-semestrigen Masterstudiengang
1. Studienjahr
Wintersemester

  • Modul Grundlagen Rechtswissenschaften für Wirtschaftswissenschaftler bzw. Grundlagen BWL für Juristen (3 SWS)*
  • Modul Grundlagen Wirtschaftsrecht für Wirtschaftswissenschaftler bzw. Grundlagen Unternehmensfinanzierung sowie Jahresabschlusserstellung und Bilanzanalyse für Juristen (3 SWS)*
  • Modul Grundlagen Allgemeines Steuerrecht, Methodik und Rhetorik (6 SWS)
  • Modul Ausgewählte Gebiete der Betriebswirtschaftslehre (6 SWS)
Sommersemester

  • Modul Grundlagen Einkommensteuerrecht (8 SWS)
  • Modul Grundlagen Europäisches und Internationales Steuerrecht (5 SWS)
  • Modul Grundlagen Unternehmensrecht u. Unternehmensführung (6 SWS)
  • Modul Grundlagen Buchführung und Bilanzierung (6 SWS)
*Es handelt sich um Angleichungsmodule. Für Studierende mit wirtschaftswissenschaftlichem Studienhintergrund ist das Modul mit juristischem Inhalt, für Studierende mit juristischem Studienhintergrund das Modul mit wirtschaftswissenschaftlichem Inhalt vorgesehen.

2. Studienjahr
Wintersemester

  • Modul Vertiefung Abgabenordnung, Verfahrensrecht und Steuerstrafrecht (5 SWS)
  • Modul Vertiefung Einkommensteuerrecht (6 SWS)
  • Modul Vertiefung Bilanzrecht, Buchführung u. Bilanzierung, betriebswirtschaftl. Steuerplanung (6 SWS)
  • Modul Umsatzsteuer- und Grunderwerbsteuerrecht einschl. der besonderen Verbrauchsteuern und Zölle (3 SWS)
  • Modul Vertiefung Internationales Steuerrecht (2 SWS)
Sommersemester

  • Modul Körperschaftsteuer- und Gewerbesteuerrecht (4 SWS)
  • Modul Umstrukturierungen (4 SWS)
  • Modul Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht einschl. Unternehmensnachfolge (2 SWS)
  • Modul Fächerübergreifende Fallgestaltungen (1 SWS)
(SWS = Semesterwochenstunde)

Im Anschluss an das Sommersemester des zweiten Studienjahres ist eine Masterarbeit anzufertigen.

Praxisbezug / Internationalisierung

Partner aus der internationalen Beratungspraxis

Das Institut für Finanz- und Steuerrecht arbeitet mit namhaften Kooperationspartnern und Sponsoren der international tätigen Beratungspraxis zusammen. Zu diesen Partnern gehören:
  • Deloitte & Touche
  • Ernst & Young
  • KPMG
  • Linklaters LLP
  • WTS Hemmelrath
  • PricewaterhouseCoopers
Besonders wertvoll für unsere Studierenden sind die exklusiven Zusatzveranstaltungen, verschiedene Praktikumsangebote und die Unterstützung unserer Stipendienorganisation durch diese Partner.

WTS-Tax-Award
Die beste Absolventin/der beste Absolvent eines Jahrgangs wird von der WTS AG mit dem WTS-Tax-Award ausgezeichnet. Das Preisgeld beträgt 5.000 Euro.

Aufnahme und Zugangsvoraussetzungen

Berufsbegleitend:  
Studienplätze: 40  
Bewerber: k.A.  
 
Gesamtkosten:
  • für den zweisemestrigen Masterstudiengang
    Das Studienentgelt für den zweisemestrigen Masterstudiengang Steuerwissenschaften (Taxation) beträgt insgesamt 3.000 EUR zuzüglich des Semesterbeitrags von 252,57 EUR pro Semester (Stand: Juni 2011).

  • für den viersemestrigen Masterstudiengang
    Das Studienentgelt für den viersemestrigen Masterstudiengang Steuerwissenschaften (Taxation) beträgt insgesamt 4.000 EUR zuzüglich des Semesterbeitrags von 252,57 EUR pro Semester (Stand: Juni 2011).
Zugangsvoraussetzungen:
Zugangsvoraussetzung zum Masterstudiengang Steuerwissenschaften (Taxation) ist der Erwerb eines der folgenden Abschlüsse an einer deutschen Hochschule oder an einer Hochschule, die einem der Bologna-Signaturstaaten angehört:
  • Juristisches Staatsexamen,
  • Diplom mit dem Abschluss Wirtschaftsjurist/in, Diplomkauffrau/Diplomkaufmann, Diplomökonomin/Diplomökonom,
  • Rechts- oder wirtschaftswissenschaftlicher Abschluss mit dem Grad Master,
  • Abschluss eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen FH-Studiums (Diplom oder Master) mit der Note "sehr gut",
  • gleichwertiger Abschluss mit dem Hochschulgrad Master in einem fachlich eng verwandten Studiengang an einer ausländischen Hochschule,
  • Abschluss eines in- oder ausländischen rechts- bzw. wirtschaftswissenschaftlichen Studiums mit dem Grad Bachelor (ausschließlich Zulassung zum viersemestrigen Studiengang möglich) sowie
  • der Nachweis der besonderen Eignung.
Die besondere Eignung wird durch die Ergebnisse der Abschlussprüfungen sowie besondere Qualifikationen auf dem Gebiet des Steuerrechts (z.B. Studienaufenthalte im Ausland, Praktika oder praktische Tätigkeiten mit steuerrechtlichem Bezug) nachgewiesen. Überdies können Bewerberinnen oder Bewerber durch ein aussagekräftiges Motivationsschreiben die Chancen für die Zulassung zum zweisemestrigen Masterstudium verbessern.

Die Zahl der Studiengangsteilnehmerinnen und Studiengangsteilnehmer ist auf 40 begrenzt. Überschreitet die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber die Zulassungszahl, findet ein Auswahlverfahren statt.

Vorzeitige Zulassung

Überdies besteht für Bewerberinnen und Bewerber mit

  • min. 8,0 Punkten im 1. oder 2. Juristischen Staatsexamen,
  • min. "gut" (1,9) in einem Abschluss Diplom-Wirtschaftsjurist/in, Diplomkauffrau/Diplomkaufmann, Diplomökonomin/Diplomökonom (Universität),
  • min. "sehr gut" (1,5) in einem Abschluss eines rechts- oder wirtschaftswissenschaftlichen FH-Studiums (Diplom oder Master),
  • min. "sehr gut" (1,5) in einem Bachelor-Abschluss


die Möglichkeit einer vorzeitigen Zulassung. Eine vorzeitige Zulassung zum Masterstudiengang Steuerwissenschaften (Taxation) ist ca. 2 Wochen nach vollständigem Eingang der Bewerbungsunterlagen möglich und sichert den Studienplatz. Die Möglichkeit der vorzeitigen Zulassung ist auf max. 20 Studienplätze beschränkt. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der vollständigen Bewerbungsunterlagen.

Zulassungsverfahren
Bewerberinnen oder Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit und in Deutschland oder im Ausland erworbenem Hochschulabschluss sowie für ausländische Bewerberinnen oder Bewerber mit in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung
Das Zulassungsverfahren und die Bewerbungsfrist für Bewerberinnen oder Bewerber mit deutscher Staatsangehörigkeit und in Deutschland oder im Ausland erworbenem Hochschulabschluss sowie für ausländische Bewerberinnen oder Bewerber mit in Deutschland erworbener Hochschulzugangsberechtigung sind gleich. Bewerbungsschluss ist der 15. September. Die Bewerbung ist an die

Universität Osnabrück
Institut für Finanz- und Steuerrecht
Fachbereich Rechtswissenschaften
Martinistraße 10
49078 Osnabrück


zu richten.

Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen
  • das mit einer Gesamtnote versehene Abschlusszeugnis der Hochschule (in behördlich beglaubigter Kopie),
  • Nachweis besonderer Qualifikationen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Diese können insbesondere resultieren aus: herausragenden Studienleistungen (insbesondere in Seminaren), Studienaufenthalten im Ausland, Praktika oder praktischen Tätigkeiten mit Bezug zu dem Studiengang, beruflichen Erfahrungen in einem studiengangsrelevanten Tätigkeitsfeld, studiengangsbezogenen Qualifikationen (z.B. Lehrgang zum Erwerb der Qualifikation „Fachanwältin oder Fachanwalt für Steuerrecht“), Promotion mit steuerwissenschaftlichem Bezug oder anderen Angaben, aus denen sich eine besondere Eignung für den Studiengang ergibt,
  • ggf. Motivationsschreiben für die Zulassung zum zweisemestrigen Masterstudiengang,
  • Lebenslauf (mit Lichtbild, soweit vorhanden)


Ausländische Bewerberinnen oder Bewerber mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung
Ausländische Bewerberinnen oder Bewerber mit im Ausland erworbener Hochschulzugangsberechtigung müssen sich innerhalb der Bewerbungsfrist 1. Mai - 15. Juli bewerben. Die Bewerbung ist an folgende Adresse zu richten:

Universität Osnabrück
c/o ASSIST e.V.
Helmholtzstr. 2-9
D-10587 Berlin


Dem Antrag auf Zulassung sind beizufügen
  • das mit einer Gesamtnote versehene Abschlusszeugnis der Hochschule (in behördlich beglaubigter Kopie),
  • ein Nachweis über die für das Studium erforderlichen Deutschkenntnisse (bitte informieren Sie sich auf den o.g. Internetseiten der Universität Osnabrück),
  • Fächer- und Notenübersicht aus dem Studium (transcripts),
  • Nachweis besonderer Qualifikationen auf dem Gebiet des Steuerrechts. Diese können insbesondere resultieren aus: herausragenden Studienleistungen (insbesondere in Seminaren), Studienaufenthalten im Ausland, Praktika oder praktischen Tätigkeiten mit Bezug zu dem Studiengang, beruflichen Erfahrungen in einem studiengangsrelevanten Tätigkeitsfeld, studiengangsbezogenen Qualifikationen (z.B. Lehrgang zum Erwerb der Qualifikation „Fachanwältin oder Fachanwalt für Steuerrecht“), Promotion mit steuerwissenschaftlichem Bezug oder anderen Angaben, aus denen sich eine besondere Eignung für den Studiengang ergibt,
  • Lebenslauf (mit Lichtbild, soweit vorhanden)

Sprachen

Unterrichtssprache: Deutsch
Auslandsaufenthalt: möglich
 

Abschluss

Bei erfolgreichem Abschluss verleiht die Universität Osnabrück den Hochschulgrad Master of Laws (LL.M.). Der Hochschulgrad kann mit dem Zusatz "Taxation" geführt werden.

Die Masterprüfung umfasst auch die gemäß §§ 4, 4a, 9 der Fachanwaltsordnung nachzuweisenden besonderen theoretischen Kenntnisse, die für die Führung der Bezeichnung "Fachanwältin/Fachanwalt für Steuerrecht" vorausgesetzt werden.

Infomaterial zu diesem Programm

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Der Anbieter

Zukunftsorientiert, reformfreudig und engagiert in regionalen und internationalen Kooperationen – so präsentiert sich die Universität Osnabrück. Sie wurde 1973 gegründet und nahm 1974 den Studienbetrieb auf. In zehn Fachbereichen sind mittlerweile rund 10.000 Studierende eingeschrieben. Ein Sonderforschungsbereich, interdisziplinäre Studiengänge und Projekte sowie mehrere Graduiertenkollegs sind neben dem Wissenstransfer in die Produktion und die Wirtschaft Bestandteile von Forschung und Lehre.

Sie belegen die hohen Standards, die sich die Universität Osnabrück setzt. Ihr spezielles Flair erhält die Universität durch die gelungene Einbindung in die Stadt Osnabrück. Im Gegensatz zu anderen Universitätsgründungen ihrer Zeit wurde sie nicht als Campus Uni konzipiert sondern wuchs, nicht zuletzt durch die Nutzung des Fürstbischöflichen Schlosses, in die Stadt Osnabrück hinein.

Studieren in Osnabrück

Mit rund 160.000 Einwohnern ist Osnabrück die drittgrößte Stadt Niedersachsens. Über 18.000 Studierende an Universität und Fachhochschulen bestimmen das Bild der 1200 Jahre alten Dom- und Bischofsstadt deutlich mit.

Die mittelalterliche Altstadt mit ihren restaurierten Fachwerkhäusern bietet Gastronomie und Kunsthandel ein unverwechselbares Ambiente. Moderne Passagen und Einkaufsstraßen laden nur wenige Schritte entfernt zum Bummeln und Shopping ein.

Studienberatung und Information

Dr. Elmar Krüger (LL.M. Taxation)
+49 (0) 541 - 969 61 83
Universität Osnabrück
Institut für Finanz- und Steuerrecht, Martinistraße 10
49078 Osnabrück
Deutschland
+49 (0) 541 - 969 61 68
+49 (0) 541 - 969 61 67
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